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   LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05   

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https://dejure.org/2008,38579
LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05 (https://dejure.org/2008,38579)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2008 - 7 O 273/05 (https://dejure.org/2008,38579)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2008 - 7 O 273/05 (https://dejure.org/2008,38579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangels fehlender Ursächlichkeit zum Abschluss des Kaufvertrages kann ein Kaufvertrag wegen angeblicher Täuschung über die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage nicht wirksam angefochten werden; Anfechtung eines Kaufvertrages wegen angeblicher Täuschung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 14.10.2005 - 16 O 75/04

    Behauptung einer begangenen Täuschung zum Abschluss eines Vergleichs rechtfertigt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 16 O 75/04 haben die Parteien am 10.11.2004 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vergleichsschlusses wird auf die Sitzungsniederschrift vom 10.11.2004 in dem Verfahren 16 O 75/04 verwiesen (Bl. 151 ff. Beiakte 16 O 75/04).

    Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.10.2005 - 16 O 75/04 - inzwischen rechtskräftig festgestellt, dass der dortige Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist.

    Die Aufrechnung mit dem Betrag von 10.000,- EUR scheide im Hinblick auf den in dem Verfahren zum Aktenzeichen 16 O 75/04 geschlossenen Vergleich aus.

    Die Kammer hat die Akten Landgericht Düsseldorf zu den Aktenzeichen 16 O 75/04 und 1 OH 2/05 beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Ein Anspruch auf Zahlung von 10.000,- EUR steht dem Beklagten nicht (mehr) zu, da diese Forderung bereits Gegenstand des Verfahrens zum Aktenzeichen 16 O 75/04 war und durch den gerichtlichen Vergleich dem Streit entzogen ist.

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    Zwar kann auch der einzelne Wohnungseigentümer - wie bereits ausgeführt - den Anspruch auf Vorschuss grundsätzlich selbständig geltend machen, dies jedoch nur mit der Maßgabe, dass der Vorschuss an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Hinsichtlich der individuellen Rechtsverfolgung eines einzelnen Wohnungseigentümers ist maßgeblich darauf abzustellen, ob durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Klägers beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    Macht - wie hier - nur ein Erwerber ein Leistungsverweigerungsrecht wegen ausstehender Mängelbeseitigungsarbeiten geltend, so kann er die Leistung in Höhe der vollen Mängelbeseitigungskosten unter Berücksichtigung des Druckzuschlags verweigern (BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 47/97, unter Ziffer III. 2. a), zitiert nach juris).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    Dies ist nach Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen; insbesondere ist zu berücksichtigen, ob die Gebrauchstauglichkeit des Werkes für den Besteller beeinträchtigt ist (vgl. BGH, NJW 1981, 1448; 1992, 2481).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    Dies ist nach Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen; insbesondere ist zu berücksichtigen, ob die Gebrauchstauglichkeit des Werkes für den Besteller beeinträchtigt ist (vgl. BGH, NJW 1981, 1448; 1992, 2481).
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 7 O 273/05
    Soweit jedoch der Beklagte vorliegend unter Hinweis auf die gegenüber dem Zahlungsanspruch erklärte Hilfsaufrechnung mit einem Anspruch auf Vorschuss hinsichtlich der Instandsetzung der Rückfront die Abweisung der Klage beantragt, kann hierin gleichsam die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und damit der Antrag, ihn nur zur Erfüllung Zug-um-Zug im Sinne der §§ 273, 274 BGB zu verurteilen, erblickt werden (vgl. BGH, NJW 1967, 1275, 1278).
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